Jugendordnung
des TV Büschergrund e.V. 1957
Inhalt:
| §15 |
Jugendordnung |
| §15.1 |
Vereinszweck |
| §15.2 |
Mitgliedschaft
- Aufgabe - Ziele |
| §15.3 |
Organe |
| §15.4 |
Vereinsjugendturntag |
| §15.5 |
Vereinsjugendausschuss |
| §15.6 |
Wettkampf-
und Spielordnung |
| §15.7 |
Änderungen
der Jugendordnung |
Turnverein
Büschergrund e.V.
in
der Fassung vom 26. Januar 1979
und
Änderung vom 8. Februar 1980
und
Änderung vom 9. März 2001
§
15 - Jugendordnung
1.
Vereinszweck
Die
Jugend des Turnverein Büschergrund e.V. macht sich
die bereits festgelegten Vereinszwecke ebenfalls zu eigen.
Aus diesen hebt sich besonders hervor
a) die Pflege und Förderung von Leibesübungen
auf breiter Grundlage, als eines Mittels zur körperlichen,
geistigen und sittlichen Ertüchtigung, Pflege des deutschen
Volks- und Brauchtums sowie Bildung echter Kameradschaft
und Förderung des Turnens und Sports und der olympischen
Idee,
b) Parteipolitische und konfessionelle Bestrebungen sind
ausgeschlossen.

2. Mitgliedschaft - Aufgabe - Ziele
Entsprechend
§ 2 der Vereinssatzung geben sich die Mitglieder der
Jugendabteilungen des TV Büschergrund e.V., zu denen
alle Jungen und Mädchen gehören bis zur Vollendung
des 18. Lebensjahres sowie die gewählten Mitarbeiter
des Vereins, folgende Aufgaben:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit und
Lebensfreude, wie sie auch von den Fachverbänden, denen
der Verein angehört, gefördert wird,
b) Die Selbstverwaltung der einzelnen Jugendabteilungen
im Rahmen des Vereins, unter Beachtung des Ansehens und
Interesse des Vereins, wahrzunehmen, wobei sie die Satzung
des Vereins voll anerkennt,
c) Beachtung und Anerkennung der Grundsätze der freiheitlichen,
demokratischen und sozialen Rechtsstaates, die es zu bewahren
gilt, da nur sie die Vorraussetzungen zum echten gedeihlichen
Miteinander und Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge
vermitteln,
d) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen und Pflege
der internationalen Verständigung.

3. Organe
Organe
der Jugendabteilungen sind:
a) der Jugendturntag,
b) der Jugendausschuss.

4. Vereinsjugendturntag
Oberstes
Organ der Jugendabteilungen ist der Vereinsjugendturntag
(ordentliche und - bei Bedarf - außerordentliche).
Es besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilungen des
TV Büschergrund e.V.
Seine Aufgaben sind:
a) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit
des Vereinsjugendausschusses,
b) Entgegennahme seiner Berichte,
c) Entlastungen,
d) Wahl des Vereinsjugendausschusses,
e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
f) Verschiedenes.
Der
ordentliche Vereinsjugendturntag findet jährlich vor
der Vereinsjahreshauptversammlung statt. Für die Einberufung
gelten die Regularien der Vereinssatzung.
Zusätzlich wird festgelegt, dass der Vereinsjugendturntag
beschlussunfähig wird, wenn die Hälfte der nach
der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht
mehr anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit muss zuvor
auf Antrag durch den Versammlungsleiter festgestellt werden.
Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit
der anwesenden Stimmberechtigten. Im Falle der Stimmgleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Vereinjugendausschusses
oder seines Stellvertreters. Enthält dieser sich der
Stimme, so gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Mitglieder der Jugendabteilungen haben je eine nicht
übertragbare Stimme und sind ab dem vollendeten 11.
Lebensjahr stimmberechtigt.

5. Vereinsjugendausschuss
Der
Vereinsjugendausschuss besteht aus einem (einer) Vorsitzenden
und einem (einer) Stellvertreter(in). Hierfür sind
möglichst eine männliche und eine weibliche Person
vorzuschlagen.
Weiter gehören dem Vereinsjugendausschuss möglichst
je ein(e) Vertreter(in) aus jeder Vereinsjugendabteilung
mit über 7 Mitgliedern an. Zur Unterstützung und
Beratung kann diesem Gremium ein Beirat von höchstens
3 Mitgliedern gewählt werden.
Der 1. Vorsitzende, 1. Schriftführer sowie der 1. Kassenwart
des Vereins gelten als Mitglieder mit Sitz und Stimme im
jeweiligen Jugendausschuss und sind zu jeder Sitzung einzuladen.
Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die
Interessen der Vereinsjugend nach außen und innen.
Er gehört gem. § 9 der Vereinssatzung dem geschäftsführenden
Vorstand an.
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von dem Vereinsjugendturntag
gewählt und bleiben 2 Jahre im Amt. Wiederwahl ist
möglich. In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied
wählbar. Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine
Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung
sowie der Beschlüsse dem Vereinsjugendturntag und dem
Vorstand des TV Büschergrund e.V. gegenüber verantwortlich.
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden bei Bedarf
statt.
Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses
ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2 Wochen einzuberufen.
Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für die
Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über
die Verwendung der den Jugendlichen zufließenden öffentlichen
und zweckgebundenen Mittel sowie der vom Verein zugewiesenen
Beträge.
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann
der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden.
Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.

6. Wettkampf- und Spielordnung
Einzelheiten
der Wettkämpfe regeln die Jugend-Spielordnungen des
Fachverbandes. Die Jugendvertreter werden sich für
die Einhaltung dieser Bestimmungen besonders einsetzen.

7. Änderungen der Jugendordnung
Können
nur vom ordentlichen Vereinsjugendturntag oder einem zu
diesem Zweck besonders einberufenen außerordentlichen
Vereinsjugendturntag beschlossen werden. Sie bedürfen
der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten
und der Bestätigung der Vereinsmitgliederversammlung.

|