TV Büschergrund e.V. 1957
 
TV Büschergrund e.V. 1957
 
Satzung/Jugendordnung
update: 30.12.2004

Jugendordnung

des TV Büschergrund e.V. 1957


Inhalt:

§15 Jugendordnung
§15.1 Vereinszweck
§15.2 Mitgliedschaft - Aufgabe - Ziele
§15.3 Organe
§15.4 Vereinsjugendturntag
§15.5 Vereinsjugendausschuss
§15.6 Wettkampf- und Spielordnung
§15.7 Änderungen der Jugendordnung

Turnverein Büschergrund e.V.

in der Fassung vom 26. Januar 1979
und
Änderung vom 8. Februar 1980
und
Änderung vom 9. März 2001

 

§ 15 - Jugendordnung

1. Vereinszweck

Die Jugend des Turnverein Büschergrund e.V. macht sich die bereits festgelegten Vereinszwecke ebenfalls zu eigen. Aus diesen hebt sich besonders hervor
a) die Pflege und Förderung von Leibesübungen auf breiter Grundlage, als eines Mittels zur körperlichen, geistigen und sittlichen Ertüchtigung, Pflege des deutschen Volks- und Brauchtums sowie Bildung echter Kameradschaft und Förderung des Turnens und Sports und der olympischen Idee,
b) Parteipolitische und konfessionelle Bestrebungen sind ausgeschlossen.


2. Mitgliedschaft - Aufgabe - Ziele

Entsprechend § 2 der Vereinssatzung geben sich die Mitglieder der Jugendabteilungen des TV Büschergrund e.V., zu denen alle Jungen und Mädchen gehören bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie die gewählten Mitarbeiter des Vereins, folgende Aufgaben:
a) Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit und Lebensfreude, wie sie auch von den Fachverbänden, denen der Verein angehört, gefördert wird,
b) Die Selbstverwaltung der einzelnen Jugendabteilungen im Rahmen des Vereins, unter Beachtung des Ansehens und Interesse des Vereins, wahrzunehmen, wobei sie die Satzung des Vereins voll anerkennt,
c) Beachtung und Anerkennung der Grundsätze der freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, die es zu bewahren gilt, da nur sie die Vorraussetzungen zum echten gedeihlichen Miteinander und Einsicht in die gesellschaftlichen Zusammenhänge vermitteln,
d) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen und Pflege der internationalen Verständigung.


3. Organe

Organe der Jugendabteilungen sind:
a) der Jugendturntag,
b) der Jugendausschuss.


4. Vereinsjugendturntag

Oberstes Organ der Jugendabteilungen ist der Vereinsjugendturntag (ordentliche und - bei Bedarf - außerordentliche). Es besteht aus allen Mitgliedern der Jugendabteilungen des TV Büschergrund e.V.
Seine Aufgaben sind:
a) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses,
b) Entgegennahme seiner Berichte,
c) Entlastungen,
d) Wahl des Vereinsjugendausschusses,
e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
f) Verschiedenes.

Der ordentliche Vereinsjugendturntag findet jährlich vor der Vereinsjahreshauptversammlung statt. Für die Einberufung gelten die Regularien der Vereinssatzung.
Zusätzlich wird festgelegt, dass der Vereinsjugendturntag beschlussunfähig wird, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend sind. Die Beschlussunfähigkeit muss zuvor auf Antrag durch den Versammlungsleiter festgestellt werden. Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Im Falle der Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Vereinjugendausschusses oder seines Stellvertreters. Enthält dieser sich der Stimme, so gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Mitglieder der Jugendabteilungen haben je eine nicht übertragbare Stimme und sind ab dem vollendeten 11. Lebensjahr stimmberechtigt.


5. Vereinsjugendausschuss

Der Vereinsjugendausschuss besteht aus einem (einer) Vorsitzenden und einem (einer) Stellvertreter(in). Hierfür sind möglichst eine männliche und eine weibliche Person vorzuschlagen.
Weiter gehören dem Vereinsjugendausschuss möglichst je ein(e) Vertreter(in) aus jeder Vereinsjugendabteilung mit über 7 Mitgliedern an. Zur Unterstützung und Beratung kann diesem Gremium ein Beirat von höchstens 3 Mitgliedern gewählt werden.
Der 1. Vorsitzende, 1. Schriftführer sowie der 1. Kassenwart des Vereins gelten als Mitglieder mit Sitz und Stimme im jeweiligen Jugendausschuss und sind zu jeder Sitzung einzuladen.
Der Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach außen und innen. Er gehört gem. § 9 der Vereinssatzung dem geschäftsführenden Vorstand an.
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von dem Vereinsjugendturntag gewählt und bleiben 2 Jahre im Amt. Wiederwahl ist möglich. In den Vereinsjugendausschuss ist jedes Vereinsmitglied wählbar. Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse dem Vereinsjugendturntag und dem Vorstand des TV Büschergrund e.V. gegenüber verantwortlich.
Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden bei Bedarf statt.
Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen 2 Wochen einzuberufen.
Der Vereinsjugendausschuss ist zuständig für die Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der den Jugendlichen zufließenden öffentlichen und zweckgebundenen Mittel sowie der vom Verein zugewiesenen Beträge.
Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuss Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.


6. Wettkampf- und Spielordnung

Einzelheiten der Wettkämpfe regeln die Jugend-Spielordnungen des Fachverbandes. Die Jugendvertreter werden sich für die Einhaltung dieser Bestimmungen besonders einsetzen.


7. Änderungen der Jugendordnung

Können nur vom ordentlichen Vereinsjugendturntag oder einem zu diesem Zweck besonders einberufenen außerordentlichen Vereinsjugendturntag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten und der Bestätigung der Vereinsmitgliederversammlung.

 




 
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